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Allgemeines

Infos zu gesetzlich versicherten Patienten mit Verordnung vom Arzt

Um ein bestmögliches Behandlungsergebnis zu erreichen, behandle ich euch auf Wunsch 30 Minuten.  Von den gesetzlichen Krankenkassen werden leider nur maximal 20 Minuten vergütet. Durch eine private Zuzahlung von 10 € pro Termin könnt ihr eure Leistungen auf 30 Minuten verlängern. 

Habt ihr eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung, könnt ihr euch einen Großteil des Geldes zurückholen. 

Außerdem besteht die Möglichkeit, die vorgeschriebene Behandlungsdauer bei medizinischer Notwendigkeit zu verdoppeln – anstatt 20 Minuten, dann 40 Minuten. Hierzu kannst du dich im Vorfeld bei deinem Arzt bereits um die Doppelverordnung bemühen.

Mit privater Zuzahlung ist dadurch sogar eine 60-minütige Behandlungszeit möglich.

Infos für privat versicherte Personen

Es wird automatisch 30 Minuten bzw. auch 60 Minuten als Behandlungszeitraum festgelegt. 

Infos für Patienten ohne Verordnung vom Arzt

Aufgrund meiner sektoralen Heilpraktikerausbildung bin ich befugt, euch ohne Rezept auf Selbstzahlerbasis zu behandeln. 

Infos zu Terminabsagen

Falls ihr euren Termin nicht wahrnehmen könnt, bitten wir um rechtzeitige Terminabsage (mind. 24 Stunden vorher). Ansonsten wird eine Ausfallrechnung fällig. 

Infos zur Zuzahlung

Gesetzlich Versicherte sind zuzahlungspflichtig. Diese Gebühr ist beim ersten, spätestens beim zweiten Termin fällig (bar/EC-Cash).